Kann die Miete für die Studentenbude am Studienort steuerlich geltend gemacht werden? Ein neues Urteil des BFH (v. 19.09.12) bringt Klarheit:
Laut BFH müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein, damit diese Miete geltend gemacht werden kann.
- Der Lebensmittelpunkt des Studenten befindet sich am bisherigen Wohnort.
- Am Studienort sind tatsächliche Kosten für die Unterkunft entstanden.
Wie kann man nachweisen, dass diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind? Wie immer kommt es auf die Gesamtheit der Umstände an.
Man sollte Indizien sammeln, die belegen das der Lebensmittelpunkt am bisherigen Wohnort liegt. Zum Beispiel:
- Weitere Nutzung des Kinderzimmers,
- Erstwohnsitz am bisherigen Wohnort,
- Mitgliedschaft in Sportvereinen am Wohnort,
- häufige Wochenendbesuche.
Eine häufig gestellte Frage ist: Was passiert, wenn ich die Studentenbude anmiete und meine Eltern die Miete überweisen?
Die Antwort: Kommt drauf an, handelt es sich um Werbungskosten, vgl. hier, so wird dies von der Finanzverwaltung akzeptiert. Das heißt die Miete mit den Mietnebenkosten können steuerlich bei dem Studenten angesetzt werden. Handelt es sich um Sonderausgaben, vgl. hier, wäre die Zahlung der Miete durch die Eltern steuerschädlich. Das heißt diese Zahlungen würden unter den Tisch fallen.
Tipp: Die Eltern sollten dem Studenten das Geld in einer Summe schenken. Davon kann dann die Miete vom Studenten selbst bezahlt werden. Folge: steuerliche Anerkennung.
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