Eine immer wieder gestellte Frage ist, bis wann muss ich die Steuererklärung für das Jahr 2011 abgeben?
Die Antwort lautet: kommt drauf an!
- Möchten Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, weil Sie sich eine Steuerrückerstattung erhoffen, dann haben Sie noch bis Ende 2015 Zeit dafür.
- Sind Sie dagegen verpflichtet eine Steuererklärung für 2011 abzugeben gilt folgendes:
Die Erklärung 2011 ist bis zum 31.05.2012 bei dem Finanzamt abzugeben.
Wer einen Steuerberater mit dieser Tätigkeit beauftragt, hat Zeit bis zum 31.12.2012.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2011 kann auf Antrag beim Finanzamt verlängert werden.
Es bleibt den Finanzämtern aber vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern.
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Durch Ihre Ausführungen bin ich leicht in Panik verfallen, da Sie meines Erachtens nach nicht differenziert genug dargestellt sind. Ich hatte schon befürchtet ich hätte die Frist verpaßt.
Aber auf anderen Seiten wird glücklicherweise ausführlich differenziert:
"Wenn Sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben, dann haben Sie vier Jahre Zeit dafür."